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Fonds für
Asset Manager

Für regulierte Asset Manager setzen wir seit über 25 Jahren Schweizer Private-Label-Fonds mit den unterschiedlichsten Anlagestrategien auf. Falls Sie Ihren Fonds auch im europäischen Ausland vertreiben möchten, können wir Ihnen den Fonds über unsere Schwestergesellschaft in Liechtenstein auch im europäischen Format (UCITS oder AIF) aufsetzen.

Bei Private-Label-Fonds übernehmen wir unter anderem folgende Aufgaben:

  • Beratung in der Ausgestaltung Ihres Fonds
  • Projektverantwortung für die Aufsetzung und Bewilligung des Private-Label-Fonds
  • Operative Anbindung an die gewünschte Depotbank
  • Erstellung der gesamten Fondsdokumentation und aller notwendigen Verträge
  • Erstellung und regelmässige Aktualisierung von Factsheets
  • Fondsbuchhaltung, Investment Compliance & Risk Management sowie regulatorische Aufgaben bei der Führung des Private-Label-Fonds
  • Bereitstellung eines umfangreichen Reportings
  • Laufende regulatorische Beratung zu Ihrem Fonds
  • Verteilung der Fondsdaten an verschiedene Fonds- und Informationsplattformen
  • Registrierung des Fonds zum Vertrieb im Ausland
  • Steuerliche Registrierung des Fonds im Ausland

Grosse Erfahrung weisen wir auch bei der Repatriierung von ausländischen Fonds in die Schweiz oder bei einem Fondsleitungswechsel Ihres Schweizer Fonds zu uns vor.
 

Limited Qualified Investment Fund

In naher Zukunft werden wir auch den innovativen Schweizer Fondstyp L-QIF ("Limited Qualified Investment Fund") anbieten. Dieser sehr flexible Fondstyp kann ohne FINMA-Bewilligung rasch aufgesetzt werden. Er steht qualifizierten Anlegern zur Verfügung.

Haben Sie Fragen? Gerne stehen wir Ihnen für unverbindliche Auskünfte zur Verfügung.

Fonds für
Vermögensverwalter

Mit der neuen FINIG-Gesetzgebung (Finanzinstitutsgesetz) können ab 2020 erstmals auch Schweizer Vermögensverwalter Private Label Fonds direkt verwalten. Der "Umweg" über eine Beraterstruktur für die Verwaltung des Anlagefonds oder das Ausweichen auf nicht regulierte AMCs ("Activley Managed Certificates") ist nicht mehr notwendig.

Diese Fonds dürfen das Volumen von CHF 100 Mio. nicht übersteigen und können nur qualifizierten Anlegern angeboten werden (beispielsweise im Rahmen von Beratungs- und Vermögensverwaltungsmandaten).

Haben Sie Fragen? Gerne stehen wir Ihnen für unverbindliche Auskünfte zur Verfügung.

Vertretung von
ausländischen Fonds

Ausländische Fonds, die in der Schweiz an private Kunden vertrieben werden, benötigen in der Schweiz eine rechtliche Vertretung sowie eine Zahlstelle. Unsere profunden Kenntnisse des Schweizer Fondsmarktes sowie der Regulierung durch das Kollektivanlagengesetz (KAG) garantieren Ihnen eine hohe Dienstleistungsqualität bei Fragen rund um den Fondsvertrieb in der Schweiz. Zu unseren Aufgaben als rechtlicher Vertreter Ihres Fonds gehören:

  • Beratung bei der Bestellung eines rechtlichen Vertreters, einer Zahlstelle oder eines steuerlichen Vertreters in der Schweiz
  • Koordination bei der Suche und Unterstützung beim Abschluss eines Zahlstellenvertrages – wir arbeiten mit verschiedenen Zahlstellen zusammen
  • Erstellung von Anträgen zur FINMA-Genehmigung
  • Erstellung der notwendigen Informationen für die Anleger in der Schweiz
  • Erstellung aller notwendigen Verträge
  • Überwachung der Vertriebstätigkeit in der Schweiz und der Einhaltung von regulatorischen Vorgaben
  • Laufende regulatorische Beratung zu Ihrem Fonds

Haben Sie Fragen? Gerne stehen wir Ihnen für unverbindliche Auskünfte zur Verfügung.

Vertriebsunterstützung
unter FIDLEG

Wie können wir Sie im Fondsvertrieb unterstützen? Zu den wichtigsten Themen finden Sie im Folgenden nützliche Hinweise sowie hilfreiche Tipps und Links. 

a.    Regulatorische Beratung
Bei regulatorischen Fragen rund um den Fondsvertrieb stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite. Mustervorlagen zur Erfüllung der Dokumentationspflichten stellen wir zur Verfügung.

b.    Anschluss an Ombudsstelle
Die Kundenberater und Finanzdienstleister müssen sich einer anerkannten Ombudsstelle anschliessen. Dies ist auch eine Voraussetzung für den Eintrag im Beraterregister. Folgender Link führt Sie auf die vom EFD anerkannten Ombudsstellen: https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/das-efd/ombudstelle-nach-fidleg.html 

Alternativ können Sie sich unserem Kooperationsvertrag mit der Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS) anschliessen und dadurch von reduzierten Gebührensätzen profitieren. Wir übernehmen in diesem Fall gerne auch die Registrierungsarbeiten für Sie.

c.    Eintrag im Beraterregister
Die Kundenberater von in der Schweiz nicht prudenziell beaufsichtigten Finanzdienstleistern müssen sich grundsätzlich in einem Beraterregister eintragen lassen. Dieses Beraterregister prüft insbesondere, ob die Kundenberater die erforderlichen Aus- und Weiterbildungen abgeschlossen haben. Siehe unten "FIDLEG-Schulung und Zertifizierung" (Punkt e.).

Folgender Link führt Sie zu den von der FINMA zugelassenen Beraterregistern: https://finma.ch/de/bewilligung/fidleg-und-finig/informationen-zum-fidleg/

d.    Überwachung des Fondsvertriebs in der Schweiz
Die beauftragten Vertriebsträger (Kundenberater und Finanzdienstleister) werden bezüglich Einhaltung der regulatorischen Vorgaben betreut und überwacht.

Diese Dienstleistung ist für ausländische Fondsanbieter interessant, die ihre Fonds in der Schweiz an gewisse professionelle Anleger vertreiben möchten. Wir übernehmen als Hauptvertriebsträger die Delegation und Überwachung des Vertriebs in der Schweiz.

e.    FIDLEG-Schulung und Zertifizierung
Der Vertrieb beziehungsweise das Anbieten von Fonds in der Schweiz qualifiziert unter FIDLEG als Finanzdienstleistung und verlangt die Einhaltung gewisser Verhaltensregeln. Folgende Akteure müssen über "hinreichende Kenntnisse über die Verhaltensregeln nach FIDLEG" verfügen:

  • selbständige Kundenberater
  • angestellte Kundenberater von
    • Verwaltern von Kollektivvermögen
    • Vermögensverwaltern und
    • ausländischen Finanzinstituten

Es gibt verschiedene Anbieter, die Schulungen und anerkannte Zertifizierungen anbieten.

f.    Berufshaftpflichtversicherung
Die Kundenberater oder Finanzdienstleister, für welche die Kundenberater tätig sind, schliessen eine Berufshaftpflichtversicherung zwecks Versicherung der Haftpflicht aus Vermögensschäden ab. Diese Berufshaftpflichtversicherung muss die Anforderungen nach FIDLEG / FIDLEV erfüllen.

Eine solche Berufshaftpflichtversicherung bietet auch GEA Global Expert Advice mit Exklusivrechten an (Versicherungsgeber: Liberty Mutual Insurance Europe SE, Zweigniederlassung Zürich): https://www.g-e-a.ch/fidleg

Alternativ zur verlangten Berufshaftpflichtversicherung kann der Nachweis über gleichwertige finanzielle Sicherheiten erbracht werden.

g.    Netzwerk von Vertriebspartnern
Wir verfügen über ein Netzwerk von professionellen Vertriebspartnern, die Sie gerne im Vertrieb Ihres Anlagefonds unterstützen. Auf Wunsch stellen wir gerne den Kontakt zu unseren Vertriebspartnern her.

h.    Vertragsmanagement
Alle notwendigen Vertriebs- beziehungsweise Finanzdienstleistungsverträge werden durch uns erstellt. Sofern Sie selbst eine Weiterdelegation des Vertriebs vornehmen, unterstützen wir Sie mit Musterverträgen und bei der Überwachung des delegierten Vertriebs.

Zusatzdienstleistungen

Mit unseren Zusatzdienstleistungen bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung in allen Ihren Tätigkeitsbereichen. Unsere Zusatzservices umfassen unter anderem

  • die Ad-hoc-Beratung zu den regulatorischen Vorgaben von FIDLEG, FINIG und KAG
  • unseren halbjährlichen Newsletter zu aktuellen regulatorischen Themen
  • die Erstellung umfassender Fondsreportings (zum Beispiel Kontribution / Attribution, Performanceanalyse, Benchmarkvergleiche, Ratinganalyse) oder
  • die Erstellung regelmässig aktualisierter Factsheets